
*English below*
Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bautzen kippt “Verordnung über das Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände in Leipzig” heute, am 24.03.2021.
Damit erklärt das Gericht nach einem Normenkontrollantrag eines Anwohners eine der 2 Verordnungen der #Waffenverbotszone für unwirksam.
Das Verbot Waffen i.S.d. Waffengesetzes mitzuführen bleibt bestehen und damit auch die Möglichkeit zu verdachtsunabhängigen Kontrollen, da gegen diese Verordnung in diesem Verfahren nicht geklagt wurde. Das Urteil von heute ist demnach nur ein Teilerfolg!
Polizei und Innenministerium konnten nicht belegen, dass durch das Mitführen von gefährlichen Gegenständen (beispielsweise Schlagstöcke, Messer, Baseballschläger, Scheren, Nagelfeilen, Rasierklingen oder Reizgas) typischerweise die Gefahr eines Schadens für die öffentliche Sicherheit und Ordnung besteht.
Eine generelle Häufung von “Rohheitsdelikten” im Bereich der #Eisenbahnstraße reiche nicht aus, sondern über solche “Gefahrenverdachte” könne nur das Parlament entscheiden. Zuständigkeit des Innenministeriums, Bestimmheit und Verhältnismäßigkeit wurde vom OVG daher gar nicht erst geprüft.
Unser Ziel bleibt deshalb das gleiche: die #WVZ muss komplett abgeschafft werden, der Rückgriff auf sog. “gefährliche Orte” muss unterbleiben! Doch auch mit der Abschaffung der #WVZ, werden racial profiling und andere diskriminierende Kontrollen nicht einfach von der #Eisenbahnstraße verschwinden. Eine solidarische Nachbar*innenschaft und kritische Beobachter*innen werden weiter unerlässlich sein, um rechtswidrigem Handeln der Polizei Einhalt zugebieten.
Doch heute freuen wir uns auch ein bisschen, dass unter unserer Beteiligung neben dem parlamentarischen (Stadtrat) auch der juristische Anknüpfungspunkt im Kampf gegen die Waffenverbotszone Erfolg hatte. Wir fordern, dass der Innenminister #WöllerRücktritt weitere Faxen sein lässt und vor seinem wohl verdienten Rücktritt auch die WVZ-Verordnung für Waffen im technischen Sinne zurück nimmt.
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