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Evaluation der Waffenverbotszone: Kritik an der Studie

Leipzig, 21.10.2020

Statement zur Anwohner*innenbefragung

zur Untersuchung des Zusammenhangs von Wohnzufriedenheit und Sicherheitsempfinden unter Berücksichtigung der Waffenverbotszone Eisenbahnstraße“.

Mit bereits einem Jahr Verzögerung wird es in den folgenden Monaten zur Auswertung der 2018 installierten Waffenverbotszone um die Eisenbahnstraße kommen. Auf Druck von zivilgesellschaftlichen Initiativen und und Fraktionen des Leipziger Stadtrates konnte eine Befragung von Anwohnenden erwirkt werden. Für die Erstellung des Fragebogens beauftragte die sächsische Polizeihochschule das Institut für Soziologie der Universität Leipzig. Im September 2020 wurden die Fragebögen zur Untersuchung des „Zusammenhangs von Wohnzufriedenheit und Sicherheitsempfinden“ „unter Berücksichtigung der Waffenverbotszone Eisenbahnstraße“ an 3000 Personen in den angrenzenden Stadtteilen Volkmarsdorf und Neustadt-Schönefeld verschickt. Wir begrüßen ausdrücklich, dass es zu dieser Befragung gekommen ist. Uns ist die gewissenhafte und kompetente Entwicklung des Fragebogens durch Prof. Kurt Mühler und der am Projekt Mitarbeitenden bewusst. Wir hoffen, dass dies als solidarische Kritik der Projektgruppe gegenüber aufgenommen wird. Im Folgenden werden wir also problematische Punkte im Sampling und am Fragebogen an sich herleiten und Aspekte betonen, die hinsichtlich der kommenden Auswertung beachtet werden müssen.

Vorangestellt der womöglich wichtigste Punkt: Ein kausaler Zusammenhang zwischen einem gesteigerten/verminderten Sicherheitsgefühl und der Wirksamkeit der Waffenverbotszone wird mit dem Mittel des Fragebogens nicht herstellbar sein. Zahlreiche verschiedene Faktoren beeinflussen das Gefühl von Sicherheit. Die real auftretende Kriminalität spielt dabei möglicherweise eine untergeordnete Rolle. Es ist für die wissenschaftliche Betrachtung zweifellos relevant, ob sich die Leute im Viertel nun sicherer fühlen und ob sie Dynamiken und Veränderungen bemerken. Dies kann jedoch ganz unterschiedliche Gründe haben: u.a. tendenziöse Berichterstattung, Gentrifizierung, Vorprägungen und der Zuzug/Wegzug bestimmter Personengruppen, das Milieu der Befragten und weitere Punkte wirken sich auf Wahrnehmung und Empfinden von Sicherheit aus.

1. Fragebogen

A

Insgesamt erscheint uns der Teil der Fragen zur Betroffenheit durch polizeiliche Kontrollen als zu gering. Qualitative Interviews von Betroffenen und Polizist*innen wären insbesondere nötig, um spezielle Auswirkungen der Waffenverbotszone auf das Sicherheitsempfinden und andere Empfindensbereiche sichtbar zu machen.

B

Uns liegen freilich nur wenige Fragebögen vor, allerdings sind diese nicht randomisiert, sondern haben die gleichen Anordnung von Fragen und Antwortmöglichkeiten. Sollte dies bei allen 3000 Fragebögen der Fall sein, lautet die Kritik (auch für C):

Zu Befragende reagieren im Allgemeinen stark auf die ersten Antwortmöglichkeiten.

Über die Reihenfolge der Antwortkategorien ist eine Verschiebung der Antworten zu “negativeren” Antworten zu erwarten. Methodisch besser wäre es gewesen, 50% der Fragebögen von negativ zu positiver Anordnung, 50% umgekehrt zu gestalten. Dieser Punkt gilt für beinahe alle Fragen. Wir betonen jedoch, dass es aus unserer Sicht hier allerdings keinen strukturell angelegten Bias nach politisch “gewollten” Antworten o.ä. zu geben scheint.

Wegen des oben beschriebenen Effekts werden positiven suggestiven Antwortmöglichkeiten normalerweise auch negative gegenübergestellt.

Beispiel: “Im Allgemeinen sind die Polizist*innen freundlich”.

C

Für die kommende Auswertung erscheint uns dieser Aspekt als besonders beachtenswert:

Insgesamt scheint der Fragebogen sehr sensitiv auf sogenannte „Order-Effects“ zu sein: in den uns vorliegenden Fragebögen werden die Befragten zuerst darauf “geprimed” über Gefährdungslagen nachzudenken (Fragen 5-15). Im Nachgang werden sie zu Mitteln der Verbesserung der Sicherheitslage unter besonderer Bezugnahme auf Polizeipräsenz befragt (Fragen 16-20). Erst danach geht man auf persönliche (potentiell negative) Erfahrungen mit der Polizei ein (Fragen 21-24). Diese Frageblöcke müssten unserer Meinung nach unbedingt in unterschiedlichen Reihenfolgen an die Befragten gegeben werden, um sinnvolle Antworten für die Frage nach der wahrgenommenen Akzeptanz der Polizei für die Lösung etwaiger “Bedrohungslagen” zu erhalten. Sollte eine solche Randomisierung vorgenommen worden sein, so geht diese aus den uns vorliegenden Bögen nicht hervor.

2. Sampling:

A

Die Zusammenstellung der Personen, die Fragebögen erhalten haben, erfolgte zufällig über die Meldebehörden. Infolgedessen schließt es Menschen aus, die nicht im relevanten Gebiet gemeldet, aber wohnhaft, häufig vorort sind und/oder einer regelmäßigen Tätigkeit nachgehen. Somit sind auch Menschen mit illegalisiertem oder wohnungslosem Status nicht inbegriffen. Deren Empfinden und Gedanken zu Sicherheit und Wohnzufriedenheit sowie Emotionen und Positionen zur Polizei dürften sich spezifisch und unterschiedlich ausprägen.

B

Die Erklärung zum Datenschutz könnte zu problematischen Verzerrungen im Sampling führen. Zum einen wird die Polizeihochschule als Auftraggeberin hervorgehoben. Zum anderen wird die Anonymität der Studie eher verklausuliert vorgetragen. Daher ist eine merkliche Verschiebung in der Repräsentativität der zurückgesendeten Fragebögen weg von Personen zu erwarten, die im Besonderen von negativen Vorerfahrungen im Umgang mit der Polizei geprägt sind.

C

Einerseits befürworten wir das Transparenzbestreben in der Kenntlichmachung einer polizeilichen Institution als Auftraggeberin. Andererseits wird dies vor einer wissenschaftlicher Betrachtung fragwürdig. Es ist möglich, dass das Antwortverhalten hierdurch stark beeinflusst wird. Eine sogenannte „Blindheit“ der Befragten hätte diese Möglichkeit ausgeschlossen.

Es bleibt abzuwarten, wie hoch oder niedrig die Rücklaufquote der Bögen sein wird. Bedingt repräsentativ für die Diversität der Milieus und Individuen in den betreffenden Stadtteilen bleibt die Umfrage in jedem Fall (siehe 2A). Insgesamt wird aber hinsichtlich der Verwendung der gesammelten Antworten für die gesamte Evaluation der Waffenverbotszone darauf zu achten sein, inwiefern zulässige und unzulässige Schlüsse für eine Aufrechterhaltung dieser gezogen werden.

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