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Polizei aktuell

Hier sammeln wir unsere ausführlicheren Twitterthreads (@copwatch_le) und kürzere Kommentare zu aktueller Polizeiarbeit.

Überblick:

Weitere Tötung eines Menschen durch Polizei in Leipzig

Polizei & Obdachlosigkeit am Leipziger Hauptbahnhof

Privacy is not a crime

Aktualisierung des „Bundespolizeigesetzes“ – Einigung der GroKo

Studie zu Rassismus und Rechtsextremismus bei der sächsischen Polizei

Gebührenordnung der Bundespolizei

Leipziger Polizeiverordnung

Sächsische Polizeibeschwerdestelle

Polizeiliche Kriminalstatistik

Überwachungs- und Kompetenzzentrum Ost

Sächsische Bodycamstudie

          Weitere Tötung eines Menschen durch Polizei in Leipzig (11.9.2022)

#Polizei #Sachsen hat heute einen 36jährigen in Paunsdorf #Leipzig erschossen. Schon wieder ein Todesfall. Geschossen sei in der Wohnung bei deren Durchsuchung wegen vermeintlichen Raubes in Einkaufsmarkt worden, gestorben sei er im Krankenhaus. Quelle: https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1053937

Die BILD, die den von der Polizei Erschossenen als “#Paunsdorf-Schreck” abwertet, hat anscheinend als Einzige Hintergründe zu dem Vorfall. Laut seinem Nachbarn rief der vermeintlich Drogensüchtige mehrfach nach Hilfe in seiner Wohnung, bevor er mit 2 Schüssen erschossen wurde.

Tötung in #Leipzig #Paunsdorf: Seine Wohnung soll durch ein Fenster gestürmt, gleichzeitig die Wohnungstür aufgebrochen worden sein durch die “Spezialeinheit für lebensbedrohliche Einsatzlagen” der #Polizei #Sachsen. Dabei soll er ein Messer in der Hand gehabt haben.

Nach momentanen Infos zur Tötung in #Leipzig #Polizei #Sachsen sieht es nach einem weiteren unnötigen Polizeieinsatz aus, dessen Folge die Erschießung eines Menschen, angeblich mit Messer, in psychischer Akutlage ist. Die Liste genau solcher Fälle ist lang.

Solche sozialen Konflikte dürfen nicht mehr durch die Polizei bearbeitet werden! Wir brauchen psycho-soziale Krisenreaktionsteam, die Situationen deeskalieren, anstatt Menschen zu töten! Es braucht unabhängige Aufklärung & Konsequenzen! #sozialeSicherheitstärken #AbolishThePolice

Natürlich darf bei der Berichterstattung zur Tötung durch die #Polizei #Sachsen in #Leipzig #Paunsdorf auch nicht der Platz für die #Polizeigewerkschaft (hier Pfalzgraf DPolG) fehlen, die die beteiligten Täter beweint und Taser fordert. Hetzblatt BILD gibt dieser Copaganda Raum.

Die @Interjugend#Leipzig ruft für Montag, 12.9.22, Abend zu einer Demo wegen dem am 7.9.22 von der Polizei in #Paunsdorf Getöteten auf. Aufklärung, Konsequenzen und #AbolishThePolice!

18:00 an der Haltestelle Ahornstraße, danach laufen wir gemeinsam in den “Grünen Bogen” in Paunsdorf.”

Polizei & Obdachlosigkeit am Leipziger Hauptbahnhof (8.8.21)

Ein sehr guter Beitrag (https://www.l-iz.de/leben/gesellschaft/2021/08/am-rande-der-gesellschaft-wie-obdachlose-vom-hauptbahnhof-vertrieben-werden-404181) über das Vorgehen der Polizei gegen obdachlose Menschen am Hauptbahnhof Leipzig. Solidarisiert euch mit Menschen, die von der Polizei kontrolliert und stigmatisiert werden, bietet eure Unterstützung an!

Warum wir das Problem klassistischer und autoritärer Polizeiarbeit durch Reformen nicht lösen können, im Thread (https://twitter.com/copwatch_le/status/1424340030345162753).

Bestehende soziale Probleme wie Obdachlosigkeit oder Abhängigkeiten werden nicht auf Missstände in der Gesellschaft zurück geführt und folglich auf einer sozialen Ebene gelöst, sondern autoritär bearbeitet. Dadurch wird die Aufgabe in der Regel der Polizei zugeschrieben. Es werden dafür verschiedene Methoden angewandt: Verdrängung durch Kontrollen & erniedrigende Behandlungen, Kriminalisierung & Bestrafung, städtebauliche Maßnahmen (klassische Musik am Eingang vom Hbf) sowie durch Privatisierung öffentlicher Räume. Wie das in der Praxis aussieht zeigt der Artikel sehr gut:

„Doch wie kann solch eine massive Vertreibung gerechtfertigt werden? Marilu, eine Mitarbeiterin der Bahnhofsmission, erklärt: ‚Zum einen kann die Polizei am Hauptbahnhof verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen. Zum anderen erteilt die Security von der Deutschen Bahn und den Promenaden den Personen Hausverbote, die dann von der Polizei durchgesetzt werden.‘“

Die angesprochenen verdachtsunabhängigen Kontrollen dienen als rechtliches Werkzeug, um gegen „unerwünschte“ Menschen vorzugehen und sind so ein Einfallstor für diskriminierende Maßnahmen, die auch nicht selten in Polizeigewalt umschlagen. Schon oft wurde uns berichtet, dass PoC sich keine 5 min am Bahnhof aufhalten können, ohne kontrolliert zu werden. #stopracialprofiling

Dass vor allem Schwarze und Obdachlose Ziel polizeilicher Maßnahmen sind, liegt nicht immer am „bösen Willen“ der Beamt:innen, sondern kommt (auch) von einer langjährigen Institutionalisierung rassistischer und klassistischer Praxen. Dies wird klar, wenn man sich die Geschichte und Aufgaben der Polizei anschaut. „In Deutschland hat sich die moderne Polizei zum einen aus den Erfahrungen slave patrols, die insbesondere auch in den deutschen Kolonien in Afrika erprobt wurden, entwickelt. Aber auch die Londoner City Police, die im 19. Jahrhundert zur Bestrafung von Armuts- bzw. Elendskriminalität in der von Industrialisierung und Kapitalisierung gebeutelten Stadt geschaffen wurde, ist ein wichtiger Legitimationsstrang. In der Zeit des Kaiserreichs und der Weimarer Republik wurde die Polizei unter militärischem Vorzeichen formalisiert. Die Strukturprinzipien der Polizei, Rassismus, Klassismus, Militär und folglich auch Antikommunismus, wurden unter den Nationalsozialisten zu einer allumfassenden Organisation zur Verwaltung der Gesellschaft pervertiert, die auch zuständig für die Shoa war. Die Aufspaltung der Bevölkerung in “gute” und “schlechte”, also zu Beschützende und Auszugrenzende, zu Bestrafende oder zu Vernichtende, ist ein wichtiger Bestandteil polizeilicher Arbeit, der sich – wenn auch nicht in dieser unvergleichlichen Intensität – bis heute fortsetzt.“ https://copwatchleipzig.home.blog/abolish-the-police/

Wir fordern daher kurzfristig: die Abschaffung verdachtsunabhängiger Kontrollen, #HousingFirst, ein Ende der Privatisierung von öffentlichen Räumen zu reinen Konsumzwecken und der menschenverachtenden Abwertung & Verdrängung von Menschen (auch durch die @db_de)!

Im Übrigen: #AbolishThePolice & #AbolishCapitalism

Privacy is not a crime

Unseren Text zum Vorhaben der EU, Generalschlüssel von Messengerdiensten hinterlegen zu wollen, findet ihr hier: https://copwatchleipzig.home.blog/2020/12/22/privacy-is-not-a-crime/

Aktualisierung des „Bundespolizeigesetzes“ – Einigung der GroKo

Wichtigste Punkte der Einigung über das neue Bundespolizeigesetz stehen fest. Auf einen Blick:

1. Annäherung an Rechte der Nachrichtendienste:

* verdachtsbasierte Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) der Bundespolizei:

→ Anwendung von Schadsoftware bei Ende-zu-Ende-Verschlüsselung („Staatstrojaner“), v.a., um Messenger auszulesen

→ „eingeschränkt“ auf Menschenhandel und „Schleuserkriminalität“

2. Annäherung an Rechte der Landespolizei:

* Strafverfolgung bei unerlaubtem Aufenthalt

* Recht, Platzverweise zu erteilen und Blutproben nehmen zu lassen

* gewinnt Zuständigkeit bei Delikten mit Drohnen und Laserpointern

3. Kritik:

* geringe Eingriffsschwelle – bei Verdacht – Tendenz: anlassloser Gebrauch möglich

* Mangel an Kontrolle und Transparenz beim Einsatz des Staatstrojaners

* Zugriffsrechte werden gewährt, bevor klar ist, wie diese parlamentarisch oder rechtlich kontrolliert werden können

* Quellenschutz von Journalist*innen (auch Polizist*innen-Whistleblower)

* Beamt*innen in den betreffenden Nachrichtendienste und in der Bundespolizei sind nachweislich in rechte Untergrund-Netzwerke involviert. Strukturelle Konsequenzen und politische Aufklärung gibt es bislang kaum. Auch diese Beamt*innen bekommen nun u.U. mehr Selbstständigkeit in Kontrolle und Überwachung.

* Aus den Erfahrungen von zentralisierter Polizei im NS-Deutschland und der maßgeblichen Beteiligung der deutschen Polizei an der Shoa heraus, wurde im Grundgesetz Polizeirecht als Kernstück für Föderalismus verankert. Die neuen Kompetenzen der Bundespolizei untergraben diese historische Entscheidung prinzipiell und ragen in die Zuständigkeiten der Bundesländer hinein.

* Sicherheitspolitik gewinnt mit dem neuen Gesetz und den Beschlüssen der letzten Jahre zur Aufrüstung und Militarisierung der BuPo noch mehr autoritäre Kontinuität

* Kompetenzüberschneidungen von BuPo mit BKA und Landespolizeien → befördert noch mehr Konkurrenz und Geheimniskrämerei zwischen den einzelnen Polizeiverbänden von Bund und Ländern

Politische Einordnung:

Der Prozess – Die Deals von SPD und CDU:

Wenn Regierungskoalitionen in der Berliner Republik über Gesetzesentwürfe streiten, sind Sachlagen die eine Seite jener Verhandlungen. Archaische Tauschhandel der Koalitionsparteien mit ihren jeweiligen Forderungen sind andererseits Alltag der Entscheidungsfindung. Auch geheimdienstliche Neu-Regelungen wurden in die Verhandlungen zum Bundespolizeigesetz mit-einbezogen.

So sieht der Deal konkret aus:

Eine überfällige, aber zweifelhafte „Rassismus-Studie“ in der Polizei, die Streichung des „Rasse“-Begriffs aus dem Grundgesetz und die „Erwähnung von Kindergrundrechten“ im Gesetzesentwurf – die SPD bekommt demokratische Selbstverständlichkeiten mit etwas Symbolgehalt von der CDU gewährt. Für ihre Zustimmung zur weitreichenden Telekommunikationsüberwachung von Messengern und Mails durch Bundespolizei, BND, VfS und MAD. Chapeau, SPD.

Was heißt das für die Akteur*innen?

Die SPD rühmt sich, „hartnäckig“ und erfolgreich „verhandelt“ zu haben. Die Union bezeichnet das Gesetz als ‚Wertschätzung gegenüber der Bundespolizei‘. Im Angesicht einer jeden Privatssphäre und der tiefen Durchsetztheit von Polizei, Militär und Geheimdiensten mit rechtsradikalen Akteur*innen bedeutet das Gesetz jedoch einen Anstieg des Risikos für Leib und Leben von Linken, Liberalen, humanistischen Konservativen und/oder v.a. migrantifizierten Menschen. Seda Basay-Yildiz, anderen Betroffenen der Drohschreiben des NSU2.0 oder den Menschen auf den Todeslisten im Hannibal-Komplex dürfte die Einigung als eine gelten, die ihre Sicherheit ungleich mehr gefährdet. Den seit Jahren nach rechts shiftenden großen Polizeigewerkschaften reichen die neuen Beschlüsse nicht aus.

Autoritarisierung:

Dieses Gesetz ist zugleich Ergebnis von und Katalysator für autoritäre Entwicklungen in Sachen Grenz- und Sicherheitspolitik. Es ist im weiteren Sinne ein legitimierender parlamentarischer Beitrag zum Raumgewinn konservativer und rechtsradikaler Werte und Akteur*innen in der europäischen und bundespolitischen Landschaft.

Studie zu Rassismus und Rechtsextremismus bei der sächsischen Polizei (26.7.2020)

Solidarische Grüße an alle Betroffenen von #racialprofiling #Opernplatz in #ffm. Ihr seid nicht allein!Forderunen an die polizei sachsen

Im Gegensatz zum LPolPräs und PolPräs #Dresden, hält IM #WöllerRücktritt eine Studie Racial Profiling in #Sachsen nicht für nötig, denn „Rassistisch profilierte Personenkontrollen finden bei der sächsischen Polizei nicht statt“ (PolSprecher Ziehm).
Eine Aussage, die an Arroganz und Falschheit kaum zu übertreffen ist und genau das Problem offenbart, vor dem sie sich verschließen: dass Rassismus – die Abwertung, Ausgrenzung und Ausbeutung anderer im Allgemeinen, People of Color im Spezifischen – elementarer Bestandteil unserer kapitalistisch organisierten Gesellschaft ist. Das Eingestehen und die konsequente Ausmerzung von Diskriminierung würde den Zusammenbruch des Systems bedeuten, welches die Polizei (mit Gewalt) zu stabilisieren hat.

Wir sagen, Racial Profiling, andere diskriminierende Praktiken und Polizeigewalt sind alltäglich; wir sehen es jeden Tag und bekommen zahlreiche Berichte. Eine unabhängige und professionelle Studie muss es geben, ebenso eine Einstellungsforschung zu Rechtsextremismus innerhalb aller sächsischen Sicherheitsapparate!

Warum verwehrt sich die sächsische Staatsregierung einer solchen Überprüfung, wo doch Rassismus unbestreitbarer Teil unserer gesellschaftlichen Strukturen ist und die Polizei sich selbst ja so gern (und nicht zutreffender Weise) als „Spiegel unserer Gesellschaft“ sieht?
Man hat natürlich Angst vor den erwartbar katastrophalen Ergebnissen, die dazu führen würden, dass sich Kritik an der Polizei noch verstärkt und vielleicht sogar Reformen anstehen könnten, die tatsächlich was verändern. Als offizielle Begründung sucht man sich jedoch was anderes aus:

„Die Beschwerden lagen demnach in den vergangenen vier Jahren ‚im unteren zweistelligen Bereich‘ und erwiesen sich ‚nach näherer Prüfung allesamt als unbegründet.‘ Vor diesem Hintergrund werde gegenwärtig kein Bedarf einer wissenschaftlichen Untersuchung im Freistaat Sachsen gesehen, führte Ziehm aus.“ https://www.deutschlandfunk.de/racial-profiling-wie-die-bundeslaender-zu-seehofers-nein.2852.de.html?dram:article_id=480150

Der Grund, warum nur so wenige Fälle gemeldet werden, ist, dass die Beschwerdestelle nicht unabhängig von der Polizei ist. Dies war eine zentrale Forderung bei der Verabschiedung des neuen #sächsischen #Polizeigesetz @polizeigesetzstoppen, die – wie alle anderen – nicht erfüllt wurden.

Wir und andere Beratungsstellen raten nicht zu einer Anzeige. Zum einen, weil die Anzahl der als „unbegründet“ eingestuften Verfahren überaus hoch ist und somit kaum Erfolg verspricht – sind es doch nur freundliche Nachfragen bei den „Kollegen“. Echte Ermittlungsbefugnisse oder eine kritische Distanz gibt es bei der Beschwerdestelle nicht. Andererseits besteht die Gefahr sich selbst Repression auszusetzen. Eingeleitete Strafverfahren gebe es in den letzten zwei Jahren laut Antwort der Staatsregierung auf eine kleine Anfrage der LINKEN1 nicht, doch sind uns Fälle bekannt, in denen dies zu Gegenanzeigen geführt hat. Ausführlich weiter unten (Polizeiarbeit Aktuell).

Die Notwendigkeit für die Unabhängigkeit einer Beschwerdestelle (auch für Polizist*innen, die anonym Fehlverhalten ihrer Kolleg*innen anzeigen wollen) wurde von zahlreichen anderen Staaten erkannt, da Gewaltenteilung (check-and-balances) grundlegender Bestandteil von Demokratien ist. Daher wurde Deutschland auch schon vom @EGMR, dem UN-Menschenrechtsausschuss, der EU und Menschenrechtsorganisationen wie @Amnesty aufgefordert, solche einzurichten.2 Doch die Polizei- und Obrigkeitshörigkeit in Deutschland unterbindet solche kritischen Auseinandersetzungen.

Eine Studie zu #Rassismus und #Rechtsextremismus in der #Polizei ist also unerlässlich!
Dass auch das Problem der Selbstkontrolle der Polizei nicht erkannt ist, zeigt diese kleine Logikübung: “Wer kein Vertrauen habe, solle Schwierigkeiten mit der Polizei immer zur Anzeige bringen oder bei der Beschwerdestelle einreichen” (https://www.dnn.de/Dresden/Lokales/Dresden-Polizeichefs-aeussern-sich-zu-Racial-Profiling-Rassismus-und-Kennzeichnungspflicht)

so LPolPräs Kretschmar bei einer Diskussionsveranstaltung in #Dresden zur Debatte (ganze VA: https://www.youtube.com/watch?v=FIpigyIyxOY).

Eigentlich würden wir uns lieber anderen Problemen zuwenden, statt ständig Selbstverständlichkeiten in einer rechtsstaatlichen Demokratie einzufordern. Aber das nicht mal grundlegendste Reformen und Forschung von „der Mitte“ + Rechts zugelassen wird, zwingt uns leider immer wieder zu realpolitischen Interventionen.

1edas.landtag.sachsen.de/viewer.aspx?dok_nr=109&dok_art=Drs&leg_per=7&pos_dok=1&dok_id=undefined

Gebührenordnung der Bundespolizei (7.5.2020)

Die Gebührenordnung der #Bundespolizei gibt den Beamt*innen noch mehr Möglichkeiten gegen diejenigen vorzugehen, die sowieso schon als “gefährlich” markiert sind: (linke) Demonstrierende, Fußballfans, Obdachlose, PoC, Prekarisierte, solidarische Menschen, die Maßnahmen begleiten. Es verschärft damit die sozioökonomische Situation strukturell benachteiligter Gruppen. Wir sprechen schon länger von solchen autoritären Instrumenten zur Bearbeitung sozialer Probleme. Hier mit erzieherischem Anspruch und gerechtfertigt durch steuerrechtliche Erwägungen.

Die neue Leipziger Polizeiverordnung (17.4.2020)

Die Kommunen als Ortspolizeibehörden, wie die Stadt Leipzig, sind berechtigt Rechtsverordnungen für die Polizei zu erlassen. Dies ist ein gern benutztes Mittel der Ordnungsbehörden, um auch diejenigen Verhaltensweise unter Strafe zu stellen, die es nicht bis ins Strafgesetzbuch oder Ordnungswidrigkeitengesetz “geschafft” haben, um lokalen Besonderheiten oder politischen Vorstellungen des städtischen Lebens gerecht zu werden. Dazu zählen typischerweise Regelungen zur Nachtruhe, der Benutzung von öffentlichen Wegen und Plätzen, Straßenmusik, Leinenpflicht für Hunde oder auch, vor allem für Aktivist*innen interessant, das gute alte Verbot von “Wildplakatieren” oder Stickern.

Es gibt nicht sehr viele Veränderungen im Vergleich zur alten PolVO, aber man merkt zumindest eine leichte linke Tendenz durch bspw. die Streichung des Übernachtungsverbots im öffentlichen Raum, die AfD hielt diese Entkriminalisierung von obdach- bzw. wohnungslosen Menschen, wenig überraschend, nicht für nötig. Das Verbot des “aggressivem Bettelns” wurde auch gestrichen – denn dieses ist schon im StGB strafbewehrt.

Auch zeigt der Druck der Umweltschutzbewegung Wirkung: mit einem Verbot von Einweggrills und dem Wegwerfen von Zigarettenstummeln (Strafe künftig 50€), sowie der Erlaubnis umweltfreundliche Straßenkreide zu benutzen.

Zudem wurde es durch ein Inhaltsverzeichnis und sinnvollere §§-Aufteilung ein bisschen “benutzer*innenfreundlicher” gemacht.

Die Polizeiverordnung ist zwar schon am 26.2.2020 im Stadtrat verabschiedet worden, tritt aber erst in Kraft, wenn die Rechtsaufsichtsbehörde diese als rechtmäßig bestätigt hat. Dies wird noch eine Weile dauern, daher wurde eine befristete VO erlassen, die vom 12.4.2020 bis zum 11.5.2020 gilt.
(https://www.leipzig.de/buergerservice-und-verwaltung/sicherheit-und-ordnung/, schade, dass dies der Stadt nicht mal eine Twittermeldung wert war)

Einen sehr zu empfehlenden Artikel im @Kreuzer 0420 zur Stadtratsdebatte wollen wir hier zur politischen Situation, in der die Verordnung beschlossen wurde, kurz zitieren:

“Oliver Gebhardt (Linke) eröffnet die Diskussion und wundert sich zunächst darüber, dass die CDU selbst keine Änderungsanträge in die Debatte eingebracht habe, ‘obwohl das Wahlkampfgetöse erhebliche Defizite im Bereich der Sicherheit auf kommunaler Ebene suggerierte.’ Tatsächlich waren zu diesem Zeitpunkt einige namhafte CDU-Politiker, wie der Bundestagsabgeordnete Jens Lehmann, schon nicht mehr anwesend. Sie waren bereits zum parallel stattfindenden Politischen Aschermittwoch ihrer Partei ins Ring-Café geeilt.”

Mehr muss man zum etaistischen Symbol- und Kulturwahlkampf von Wissenschaftsminister Gemkow kaum sagen.

Synopse (Vergleich alt und neu):

https://www.mz-web.de/mitteldeutschland/neue-regeln-in-dieser-stadt-ist-es-ab-sofort-sehr-teuer–zigaretten-wegzuwerfen-36565694

Bericht der sächsischen Polizeibeschwerdestelle 2019 (29.3.2020)

Die Beschwerdestelle ist der Staatskanzlei (Landesregierung, Innenministerium) untergeordnet, wenn auch “weisungsfrei”. Wir halten jedoch weiterhin zivilgesellschaftlichen Beobachtung polizeilichen Handelns fest.
Selbst die grundlegensten Rechte Betroffener von polizeilichen Maßnahmen werden (bewusst) nicht eingehalten, wie bspw das Zeigen der Dienstausweise auf Verlangen. Auch diskriminierendes Verhalten ist alltäglich.
Bericht: “Da die Beschwerdestelle keine Ermittlungszuständigkeit im strafrechtlichen Sinne besitzt, werden Beschwerden, welche den Verdacht von Straftaten beinhalten, zur Bearbeitung an die zuständige Polizeidienststelle oder StA abgegeben.” Daher wohl nur so selten (teilweise) begründet oder nicht aufklärbar (?)
#Korpsgeist
Und zum großen Kritikpunkt des Bündnisses #Polizeigesetzstoppen und #KeinPolizeigesetz am neuen #PVDG:
Unabhängigkeit sieht anders aus! Sachbearbeiterin ist Polizeihauptkommissarin, Leiter Ministerialrat, Referent Regierungsdirektor.
Außerdem kam es im Jahr 2017 zu folgendem Fall:
Der Journalist Marco Bras dos Santos verlangte den Dienstausweis einer Polizistin bei einer Demonstration in Heidenau 2017 (wir erinnern uns an die rassistischen Angriffe auf Geflüchtete). Diese zeigte ihm diesen nicht erkennbar, was unrechtmäßig ist.
Er erstattete Beschwerde bei der Beschwerdestelle und wurde danach deswegen selbst wegen angeblicher Verletzung des Kunsturhebergesetzes angezeigt. Hier fand also auch eine nicht mit dem Beschwerdesteller abgesprochene Weitergabe der persönlichen Daten statt.
https://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Nach-Beschwerde-ueber-saechsische-Polizisten-Beamte-erstatten-Anzeige
(leider ist der Text mit sehr viel unangebrachten Verständnis für polizeiliches Fehlverhalten gespickt)
Dies läuft dem Sinn und Zweck der Beschwerdestelle total entgegen. Wir können daher auch nicht empfehlen, sich bei der Stelle zu melden.Wir halten eine Meldung bei der Beschwerdestelle nur ausnahmsweise für sinnvoll und ungefährlich, wenn dir selbst nichts vorgeworfen werden kann.
Zum Beispiel wenn sie dich wegschickt, obwohl du Beistand einer kontrollierten Person bist oder wenn der Dienstausweis nicht auf Verlangen vorgezeigt wurde.

Grundsätzlich können sich Beamt*innen zwar jederzeit einen Vorwurf ausdenken, auch wenn er noch so absurd ist. Bei manchen Situationen ist dies jedoch einfacher möglich. Zum Beispiel ein Widerstandsvorwurf bei Gewalt durch die Polizei.

Die Polizei setzt sich einfach nicht mit ihren eigenen Fehlern auseinander und oder will sie beheben. Stattdessen schiebt sie lieber anderen (Beschwerdesteller oder auch Anzeigende von Polizeigewalt) die Verantwortung zu und will sie durch Kriminalisierung vor weiterer Kritik einschüchtern.
Diese fehlende Fehlerkultur ist hoch gefährlich für Bürger*innenrechte und Demokratie.
English:

Report of the Saxon Police Complaints Office 2019 (29.3.2020)

The Complaints Office is subordinate to the State Chancellery (state government, Ministry of the Interior), but “instruction-free”. However, we continue to hold civil society observation of police actions.
Even the most basic rights of those affected by police measures are (deliberately) not respected, such as the showing of service cards on request. Discriminatory behavior is also commonplace.
Report: “Since the complaints office has no investigative competence in the criminal law sense, complaints that contain suspicions of criminal offenses are handed over to the responsible police station or prosecutor’s office for processing.” Therefore probably only so rarely (partially) substantiated or not resolvable (?)

And to the big criticism of the alliance #Polizeigesetzstoppen and #KeinPolizeigesetz on the new #PVDG:
Independence looks different! Clerk is police chief commissioner, head ministerial councilor, referent government director.
In addition, in 2017, the following case occurred:
The journalist Marco Bras dos Santos demanded the service card of a policewoman at a demonstration in Heidenau in 2017 (we remember the racist attacks on refugees). The latter did not show him this recognizably, which is unlawful.
He filed a complaint with the complaints office and was subsequently himself reported for alleged violation of the Art Copyright Act. In this case, therefore, personal data was passed on without the consent of the complainant.
https://www.lvz.de/Region/Mitteldeutschland/Nach-Beschwerde-ueber-saechsische-Polizisten-Beamte-erstatten-Anzeige
(unfortunately, the text is peppered with a lot of misplaced understanding for police misconduct)
This runs totally counter to the purpose of the complaint office. Therefore, we cannot recommend reporting to the office either.

We consider a report to the complaints office to be useful and harmless only in exceptional cases when you yourself cannot be accused of anything.
For example, if they send you away even though you are an assistant to a person being checked, or if you do not show your service ID upon request.

In principle, officers can make up an accusation at any time, even if it is absurd. In some situations, however, this is easier to do. For example, an accusation of resistance in the case of violence by the police.

The police simply do not deal with their own mistakes and or want to fix them. Instead, it prefers to shift responsibility to others (complainants or even those reporting police violence) and wants to intimidate them from further criticism by criminalizing them.
This lack of reflection- culture is highly dangerous for citizens’ rights and democracy.

Kommentar zur Polizeilichen Kriminalstatistik 2019 (24.3.2020)

Ein Thread zur heute veröffentl. #PKS2019 Zu beachten ist, dass die Zahlen eher Ausdruck des Anzeigeverhaltens bzw. Kontrollintensität der #Polizei ist, als tatsächlich stattfindende Kriminalität. Eine sozialwissenschaftliche und kriminologische Einordnung ist zusätzl. notwendig.

Kurze Hardfacts: Kriminalität insgesamt weiterhin rückläufig. Dreiviertel der Tatverdächtigen sind männlich. Knapp 40% der Opfer sind weiblich. Über 90% der Opfer von sexualisierter Gewalt sind weiblich.

Neu ist die gesonderte Erfassung von Messerangriffen, ein Resultat des rassistischen Diskurses über “gewalttätige Ausländer” und “Messermigranten”. Auch auf der #Eisenbahnstraße eine gängige Erzählung und Legitimation zur Einführung der #WVZabschießen.

Straftaten im Zsmh. mit #Cannabis immer noch auf hohem Niveau mit 225.120 Fällen im Jahr 2019. Absolut überflüssig. Vielleicht nicht mehr lange: Jugendrichter Müller erhob 2018 eine konkrete Normkontrolle vorm Bundesverfassungsgericht, um die Verfassungswidrigkeit festzustellen.

Das Erschleichen von Leistungen (Fahren ohne Ticket) wird akribisch angezeigt. 200.901 Fälle 2019. Wie wäre es denn, einen kostenlosen ÖPNV einzurichten und den Straftatbestand zu streichen? Hier geht es vor allem um gleichberechtigte Teilhabemöglichkeiten am sozialen Leben.

Die Anzahl der Straftaten gegen die Polizei ist wesentlich zurück gegangen. Hingegen kann den Zahlen der jeweiligen Deliktsart entnommen werden, dass statt Körperverletzung häufiger auf den tätlichen Angriff zurück gegriffen wird, was zu einer deutl. höheren Strafandrohung führt.

Kompetenzzentrum Ost in Leipzig (17.3.2020)

Das neue “Überwachungszentrum Ost” in #Leipzig für präventive (SächsPVDG) oder repressive #TKÜ (StPO): 5 Bundesländer legen ihre technische&organisatorische Infrastruktur zusammen. #Datenschutz & #Rechtsstaat liche Kontrolle wohl eher schwierig.

Bodycam Studie Sachsen

n der neuen @cilip gibt es einen Text von Florian Krahmer (@krhmer) über eine sächsische Studie der Polizeihochschule zu #Bodycams. Im neuen PolG ist der Einsatz erlaubt, um Polizist*innen oder Dritte durch den abschreckenden Effekt zu schützen. Doch sind Bodycams wirklich geeignet (und damit verfassungsmäßig), um Gewalt (nicht von der #Polizei ausgehend!) zu verhindern? Spoiler: Nein. Bodycams sind weder zur Gefahrenabwehr geeignet, noch angemessen.

Auswertung ergibt, dass es zu einem Rückgang an Straftaten gibt. Aber es gibt genügend Anlass, an der Interpretation „Bodycams wirken!“ zu zweifeln:

Kritik an der Methode:

1. Intransparenz bzgl. „singulärer Besonderheiten“ (welche Daten wurden aus der Berechnung rausgehalten aufgrund von atypischen Ereignissen)

2. Vergleich zwischen Delikten an „gefährlichen“ (mit Bodycams) und „normalen“ Orten(ohne Bodycams), obwohl klar ist, dass die Kontrolldichte an sog. „gefährlichen Orten“ größer ist und es damit automatisch zu mehr Delikten kommt

3. Studie diente (nach Aussagen des #SMI) nicht vordergründig zur Untersuchung der präventiven Wirkung (Geeignetheit der Maßnahme), sondern eher der Frage, welcher Gerätetyp angeschafft werden soll

Interessant und verwertbar ist jedoch die Befragung der Beamt*innen: fast die Hälfte meint, ein gewünschter präventiver Effekt sei nicht eingetreten, ein nicht unerheblicher Teil meint sogar, dass es sich negativ auf die Eigensicherung auswirke.

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