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EU-China-Gipfel

Offizielle Plattform des Leipziger Bündnisses: https://noeucn.org/

Anmeldemaske für Veranstaltungen zum Gegengipfel: https://kew-leipzig.de/gegengipfel/

Vorläufiger Anmeldeschluss für Veranstaltungen: 30.4.2020

 

Unser Aufruf:

Warum sehen wir den EU-China-Gipfel kritisch?

Weil wir es unerträglich finden, dass sich die Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten und Chinas die Stadt nehmen und für ihr Treffen in eine sogenannte Sicherheitszone verwandeln können. Wir haben die Bilder vergangener politischer Großereignisse deutlich vor Augen, zB. des G20-Gipfels im Hamburg oder der COP21 in Paris. Schon jetzt zeichnet sich ab, das die zuständigen Polizeibehörden ähnliches vorhaben, wo polizeiintern von “Hamburg 2.0, nur doppelt so schlimm” die Rede ist und der Einsatz zigtausender Beamt*innen angekündigt wird. Ausgehend von polizeilichen Lageeinschätzungen und Sicherheitsprognosen wird der Ausnahmezustand herbeigeredet – spätesten im Einsatzkonzept wird er als Realität umgesetzt. Das bedeutet konkret: Ein riesiges Aufgebot an Einsatzkräften, Material und Waffen, sowie tagelange Einschränkungen und Hindernisse, die defacto-Aushebelung der Grundrechte. Es bedeutet, wie schon in der Vergangenheit, die Einschränkung der Versammlungsfreiheit, die Delegitimierung von Protest und ein hohes Maß direkter und indirekter Repression gegen alle, die mit dem Gipfel nicht einverstanden sind.
Und es heißt nicht zuletzt, dass die Innenstadt über Tage besonders unsicher für all jene wird, für die die Polizei nicht Schutz bedeutet, sondern die Unsicherheit und ständige Gefahr, Opfer von Diskriminierung, Racial Profiling (1), Übergriffen und psychischer/physischer Gewalt zu werden. Also vor allem nicht-weiß-gelesene Personen, Migrant*innen, Schwarze, Indigene Menschen und Menschen of Color – kurz BIPoC (2) -, aber auch klassistisch diskriminierte Menschen oder Linke.

Die autoritäre Beantwortung demokratischen Protest hat Geschichte bei der Polizei, sie ist eine gewohnte Strategie und sie ist gewollt. Als Demonstration der eigenen Macht und Stärke. Als Weise, im Diskurs mitzumischen und Politik zu machen, auch im eignene Interesse.
Ob und wie Protest gegen unerwünschte Treffen mächtiger kapitalistischer Player begleitet und abgesichert werden muss, sei dahin gestellt. In den letzten Jahrzehnten lässt sich jedenfalls beobachten, dass die sogenannten “Sicherheitsbehörden” ihn zunehmend als Problem darstellen und Gefahrenprognosen zuspitzen. Unabhängig davon, wer später tatsächlich wie protestiert, reden Polizeien im Vorfeld ein drohendes Chaos herbei und stellen ihr autoritäres Einsatzkonzept als Notwendigkeit dar. Fertig ist der virtuelle Ausnahmezustand. In der Praxis dient dies, auch das war zu beobachten, der Verschiebung des Gewohnten und der Normalisierung immer repressiverer Einsatztaktiken. Oftmals knüpfen daran Forderungen nach mehr Eingriffsbefugnissen, mehr Einschränkungen, mehr Bewaffnung an, die später zweckentfremdet werden und der Polizei allgemein mehr Macht verleiht. Was für eine “Sicherheit” das sein soll, die so gewährleistet werden soll, ist fraglich. Wir ordnen den Gipfel und das erwartbare Polizeispektakel daher in den größeren Kontext einer politischen und gesellschaftlichen Verschiebung ins autoritäre ein, gegen die wir in der Praxis unserer Gruppe ankämpfen.

Für uns ist also vor allem das polizeiliche Verhalten rund um den Gipfel und das Protestgeschehen relevant, daneben finden wir es allgemein nervig und frech, dass der Gipfel mitten nach Leipzig gelegt wurde und nicht irgendwo in die Prärie. Was die Stadtbevölkerung davon haben soll, was daran ein “Grund zur Freude” (OBM Jung) sein soll, ist uns schleierhaft.

Auch inhaltlich sehen wir erwartbare Anknüpfungspunkte für Kritik (bspw. Deutschland, die EU und China als autoritäre Staaten und kapitalistische Akteur*innen, die verschiedenste Mechanismen der Bevölkerungskontrolle und -Disziplinierung vorantreiben, die demokratische Freiheiten aushöhlen, während die Freiheit von Gütern und Kapital den Ton angeben, die politische Minderheiten gewaltsam unterdrücken, die Grenzregime technisch aufrüsten, die den Tod tausender Geflüchteter in Kauf nehmen). Da ein genaueres Programm des Gipfels noch unbekannt ist, üben wir hier vorerst Zurückhaltung. Das ändert jedoch nichts am antirassistischen und antikapitalistischen Grundanliegend von Copwatch: Wir wollen Rassismus jeder Form bekämpfen, Grenzen einreißen und ein solidarisches Zusammenleben. Der EU-China-Gipfel ist dafür sicherlich keine Hilfe.

 

Copwatch LE, April 2020

 

Anmerkungen

  • (1) Mit „Racial Profiling“ wird die Praxis der Polizei und anderer Beamt*innen der Exekutive bezeichnet, das physische Auftreten (zB Aussehen, Sprache, religiöse Symbole) einer Person als Entscheidungsgrundlage für Maßnahmen wie Personenkontrollen, Ermittlungen und Überwachungen heranzuziehen.
    Die polizeilichen Handlungen geschehen dabei nicht auf Grundlage eines konkreten Verdachtsmoments, sondern wegen der Kategorisierung von Menschen aufgrund rassistischer Stereotype durch die Beamt*innen. Diese ordnen Menschen (vor allem Schwarze Menschen und BIPoC) aufgrund äußerer Merkmale einer konstruierten Gruppe zu und rechtfertigen damit die Verdächtigung als potenziell kriminell oder gefährlich und die selektive Behandlung.
    Wesentlich dabei ist, dass die Betroffenen sich nicht verdächtig verhalten müssen, sondern ihr Verhalten von der Polizei als verdächtig interpretiert wird.
    Damit sind die Betroffenen einem Pauschalverdacht ausgesetzt, was per se schon diskriminierend ist und in der Praxis häufig weitere diskriminierende Handlungen nach sich zieht.
    Racial Profiling meint damit nicht nur das Verhalten einzelner Polizist*innen, sondern auch eine Praxis, die institutionell im Staatsapparat veranktert ist und einen festen Kern der Ausbildung und des Handelns der Polizei bildet. Insofern betrifft institutioneller Rassismus im Polizeiapparat die gesamte Gesellschaft und keineswegs nur die direkt davon Betroffenen. Weiße Menschen können dabei nicht von Racial Profiling betroffen sein, genausowenig, wie es Rassismus gegen weiße gibt. Racial Profling verstößt unter anderem gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das Verbot rassistischer Diskriminierung im Grundgesetz, gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie die Europäische Grundrechtecharta. Insbesondere bei verdachtsunabhängigen Kontrollen ist Racial Profiling gängige polizeiliche Praxis, was die Polizei allerdings regelmäßig leugnet, ignoriert, oder mit einem vorgeblichen “polizeilichen Erfahrungsschatz” rechtfertigt.
  • (2) BIPoC steht für Black, Indigenous and People of Color, also Schwarz, Indigen und Personen of Color. Der aus Schwarzen Bürgerrechtsbewegung in den USA stammende Begriff ist eine Selbstbezeichnung und beschreibt nicht die biologischen Merkmale von Menschen, sondern eine soziale Konstruktion, welches Menschen eine bestimmte soziale Position zuweist. Was BIPoC miteinander verbindet, sind geteilte Rassismuserfahrungen, Ausgrenzung von der weiß dominierten Mehrheitsgesellschaft und kollektive Zuschreibungen des „Andersseins“. Der Begriff versteht sich als emanzipatorisch und solidarisch. Er positioniert sich gegen Spaltungsversuche durch Rassismus und Kulturalisierung sowie gegen diskriminierende Fremdbezeichnungen durch die weiße Mehrheitsgesellschaft.
    Rassismus schafft aber nicht nur die diskriminierte Position, sondern auch die privilegierte Position, die von privilegierter Seite zumeist unbenannt oder entnannt und unreflektiert ist.
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