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Aktualisierung des „Bundespolizeigesetzes“ – Einigung der GroKo

1. Annäherung an Rechte der Nachrichtendienste:

* verdachtsbasierte Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) der Bundespolizei:

→ Anwendung von Schadsoftware bei Ende-zu-Ende-Verschlüsselung („Staatstrojaner“), v.a., um Messenger auszulesen

→ „eingeschränkt“ auf Menschenhandel und „Schleuserkriminalität“

2. Annäherung an Rechte der Landespolizei:

* Strafverfolgung bei unerlaubtem Aufenthalt

* Recht, Platzverweise zu erteilen und Blutproben nehmen zu lassen

* gewinnt Zuständigkeit bei Delikten mit Drohnen und Laserpointern

3. Kritik:

* geringe Eingriffsschwelle – bei Verdacht – Tendenz: anlassloser Gebrauch möglich

* Mangel an Kontrolle und Transparenz beim Einsatz des Staatstrojaners

* Zugriffsrechte werden gewährt, bevor klar ist, wie diese parlamentarisch oder rechtlich kontrolliert werden können

* Quellenschutz von Journalistinnen (z.B. anonyme Polizistinnen) in Gefahr

* Beamt*innen in den betreffenden Nachrichtendienste und in der Bundespolizei sind nachweislich in rechte Untergrund-Netzwerke involviert. Strukturelle Konsequenzen und politische Aufklärung gibt es bislang kaum. Auch diese Beamt*innen bekommen nun u.U. mehr Selbstständigkeit in Kontrolle und Überwachung.

* Aus den Erfahrungen von zentralisierter Polizei im NS-Deutschland und der maßgeblichen Beteiligung der deutschen Polizei an der Shoa heraus, wurde im Grundgesetz Polizeirecht als Kernstück für Föderalismus verankert. Die neuen Kompetenzen der Bundespolizei untergraben diese historische Entscheidung prinzipiell und ragen in die Zuständigkeiten der Bundesländer hinein.

* Sicherheitspolitik gewinnt mit dem neuen Gesetz und den Beschlüssen der letzten Jahre zur Aufrüstung und Militarisierung der BuPo noch mehr autoritäre Kontinuität

* Kompetenzüberschneidungen von BuPo mit BKA und Landespolizeien → befördert noch mehr Konkurrenz und Geheimniskrämerei zwischen den einzelnen Polizeiverbänden von Bund und Ländern

Politische Einordnung:

Der Prozess – Die Deals von SPD und CDU:

Wenn Regierungskoalitionen in der Berliner Republik über Gesetzesentwürfe streiten, sind Sachlagen die eine Seite jener Verhandlungen. Archaische Tauschhandel der Koalitionsparteien mit ihren jeweiligen Forderungen sind andererseits Alltag der Entscheidungsfindung. Auch geheimdienstliche Neu-Regelungen wurden in die Verhandlungen zum Bundespolizeigesetz mit-einbezogen.

So sieht der Deal konkret aus:

Eine überfällige, aber zweifelhafte „Rassismus-Studie“ in der Polizei, die Streichung des „Rasse“-Begriffs aus dem Grundgesetz und die „Erwähnung von Kindergrundrechten“ im Gesetzesentwurf – die SPD bekommt demokratische Selbstverständlichkeiten mit etwas Symbolgehalt von der CDU gewährt. Für ihre Zustimmung zur weitreichenden Telekommunikationsüberwachung von Messengern und Mails durch Bundespolizei, BND, VfS und MAD. Chapeau, SPD.

Was heißt das für die Akteur*innen?

Die SPD rühmt sich, „hartnäckig“ und erfolgreich „verhandelt“ zu haben. Die Union bezeichnet das Gesetz als ‚Wertschätzung gegenüber der Bundespolizei‘. Im Angesicht einer jeden Privatssphäre und der tiefen Durchsetztheit von Polizei, Militär und Geheimdiensten mit rechtsradikalen Akteur*innen bedeutet das Gesetz jedoch einen Anstieg des Risikos für Leib und Leben von Linken, Liberalen, humanistischen Konservativen und/oder v.a. migrantifizierten Menschen. Seda Basay-Yildiz, anderen Betroffenen der Drohschreiben des NSU2.0 oder den Menschen auf den Todeslisten im Hannibal-Komplex dürfte die Einigung als eine gelten, die ihre Sicherheit ungleich mehr gefährdet. Den seit Jahren nach rechts shiftenden großen Polizeigewerkschaften reichen die neuen Beschlüsse nicht aus.

Autoritarisierung:

Dieses Gesetz ist zugleich Ergebnis von und Katalysator für autoritäre Entwicklungen in Sachen Grenz- und Sicherheitspolitik. Es ist im weiteren Sinne ein legitimierender parlamentarischer Beitrag zum Raumgewinn konservativer und rechtsradikaler Werte und Akteur*innen in der europäischen und bundespolitischen Landschaft.

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